Dienstleistungen

BEG-Antragstellung

Als eingetragener Energieeffizienz-Experte übernehme ich für Sie die BEG-Antragstellung bei BAFA und KfW — inklusive Technischer Projektbeschreibung und Fristüberwachung.

Was ist das?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verlangt eine formale Antragstellung — bei BAFA für Einzelmaßnahmen, bei KfW für ganzheitliche Sanierungen. Als eingetragener Energieeffizienz-Experte übernehme ich für Sie die Antragstellung inklusive der Technischen Projektbeschreibung (TPB).

Für wen ist das geeignet?

  • Eigentümerinnen und Eigentümer, die eine Wärmepumpe, Dämmung, neue Fenster oder eine Komplettsanierung planen und Förderung erhalten wollen.
  • Alle, die den bürokratischen Aufwand komplett auslagern möchten.

Was ist im Umfang enthalten?

  • Vollmacht für die Antragstellung im BAFA-Portal / bei der KfW.
  • Erstellung der Technischen Projektbeschreibung (TPB) mit allen relevanten Kennwerten der geplanten Maßnahme.
  • Einreichung des Antrags mit passendem Vertragskontext (auflösende / aufschiebende Bedingung).
  • Fristüberwachung und Kommunikation mit BAFA/KfW bis zum Zuwendungsbescheid.
  • Nach Umsetzung: Verwendungsnachweis erstellen und einreichen.

Warum lohnt sich das?

  • Sicherheit: Formfehler bei der Antragstellung führen häufig zur Ablehnung. Als Fach-Antragsteller kenne ich die Fallstricke.
  • Zeit: Die Antragstellung dauert erfahrungsgemäß mehrere Stunden. Sie sparen sich Recherche und Behördenkorrespondenz.
  • Pflicht: Für viele BEG-Programme ist ein eingetragener Energieeffizienz-Experte ohnehin zwingend.

Wichtig:

  • Der Antrag muss vor Beauftragung des Handwerkers eingehen. Der Vertrag darf die Förderung als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten.
  • Ich bin auf der Energieeffizienz-Expertenliste (dena) eingetragen — meine Nummer nutze ich bei der Antragstellung.
Antragstellung ohne Formfehler